Hausärzt:in 11/2025
Ärzt:in Assistenz 2025

Neuer Rechnungshofbericht zur ärztlichen Versorgung

Der Bericht analysierte die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich von 2018 bis 2023 kritisch und gibt Empfehlungen an das Bundesministerium, den Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). 

Österreich zählt zu den teuersten Gesundheitssystemen in der EU, die Lebenserwartung, die vermeidbare Sterblichkeit und die Entwicklung chronischer Erkrankungen entwickelt sich schlechter als in anderen EU-Ländern. Vermeidbare Spitalsaufnahmen sind häufig, was auf eine unzureichend gestärkte Primärversorgung hinweist.

Trotz politischer Zielsetzungen zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs ging die Zahl der besetzten Kassenplanstellen bezogen auf die Bevölkerung zurück, insbesondere in der Allgemeinmedizin. Gleichzeitig nahm der Wahlarztanteil weiter zu, vor allem in der Frauenheilkunde und der Psychiatrie; die von der ÖGK refundierten Wahlarzthonorare beliefen sich 2023 auf über 550 Mio. EUR. Der Aufbau von Primäversorgungseinheiten nahm zu, aber 2023 war deren Versorgungsanteil nur 5,2 %. Erste Evaluierungen zeigen zwar eine hohe Zufriedenheit bei Ärzt:innen und Patient:innen, lassen aber noch keine klaren Aussagen zu Qualität und Kostenfolgen zu.

Die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen stieg deutlich an, gemessen an der Zahl der e-card-Konsultationen sowohl in der Allgemeinmedizin als auch bei Fachärzt:innen. Trotz Empfehlung des Rechnungshofs fehlt ein systematisches Wartezeiten-Monitoring, Patient:innenbefragungen weisen auf längere Wartezeiten hin. Eine koordinierte Steuerung der Patientenwege zwischen niedergelassenem und spitalsambulantem Bereich ist auch nicht vorhanden. Das Aussetzen von Vorabbewilligungen, etwa für Physiotherapie sowie CT- und MRT-Untersuchungen, erfolgte ohne begleitende Steuerungsmaßnahmen. Telemedizin machte 2023 zwar einen wachsenden, aber noch kleinen Anteil der Konsultationen aus und ist bislang weder strategisch geregelt noch in die Versorgungsplanung integriert.

Finanziell befindet sich die ÖGK in einer angespannten Lage. Das Betriebsergebnis im Jahr 2023 war ein Defizit von 435,82 Mio., für 2025 wird ein Fehlbetrag von rund 910 Mio. EUR erwartet. Hauptursache sind stark steigende Ausgaben für ärztliche Leistungen, die deutlich schneller wuchsen als die Einnahmen. Auffällig sind zudem große, fachlich kaum erklärbare Unterschiede im Leistungs- und Abrechnungsverhalten zwischen den Bundesländern sowie eine begrenzte Wirksamkeit des Controllings. Die Einkommen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte stiegen seit 2015 deutlich stärker als jene unselbstständig Erwerbstätiger.

Der Rechnungshof sieht daher einen dringenden Reformbedarf. Er empfiehlt folgende Maßnahmen:

  • Nachhaltige Finanzierung der ÖGK unter Einbindung von Bund und Ländern.
  • "Geld folgt Leistung": Neuregelung der Zahlungsströme für den spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich.
  • Gesamtvertraglich zeitgemäße Versorgungsaufträge für den niedergelassenen Bereich, einheitliche Leistungsdefinitionen und eine klare Abgrenzung gegenüber Spitalsambulanzen
  • Mehr Transparenz zu Leistungen, Versorgungsbedarf und Gesundheitszustand der Bevölkerung.
  • Steuerung der Patientenwege, Wartezeitenmanagement, sinnvolle Einbindung privater Mittel (Selbstbehalte).
  • Strategischer Einsatz von Telemedizin.

Verschiedene Partner im Gesundheitswesen äußerten sich bereits zu diesem Bericht und stimmen dem Reformbedarf zu, äußern sich aber kritisch zu den Vorschlägen des Rechnungshofs.