Telemedizinische Versorgung ist in vielen Ländern bereits ein erfolgreich etabliertes Konzept. Es ermöglicht Patient:innen einen einfachen und schnellen Zugang zu medizinischer Erstberatung per Videotelefonie. Davon profitieren insbesondere Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine ärztliche Einschätzung ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich ist. Dies entlastet Patient:innen, spart aber auch Zeit und Kosten im Gesundheitssystem. Die Kritik des Gerichtes richtete sich gegen formale Kriterien der Ausschreibung. Es wurde beanstandet, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen präzisiert werden müssen. Die Möglichkeit, Telemedizin als modernen Baustein der Versorgung zu etablieren, wurde jedoch nicht in Frage gestellt. Die ÖGK wird die Begründung der Nichtigkeit sorgfältig analysieren und bei der Neuausschreibung entsprechend berücksichtigen.
Nach der gekippten Ausschreibung meldeten sich die niedergelassene Ärzteschaft der Österreichischen Ärztekammer bereits zu Wort, und bietet an gemeinsam an einer neuen Lösung zu arbeiten, um Parallelstrukturen zu vermeiden.