Hausärzt:in 05/2026
Ärzt:in Assistenz 2025

Neue S3-Leitlinie zu Psychose mit komorbider Substanzstörung

Eine neue Leitlinie zielt darauf ab, die Versorgung von Menschen mit Psychosen und komorbider Suchterkrankung deutlich zu verbessern.

Psychosen zählen zu den schwerwiegenden psychiatrischen Störungen und treten häufig im Kontext von Schizophrenie, schizoaffektiven oder bipolaren Erkrankungen sowie substanzinduziert auf. Eine zusätzliche substanzbezogene Störung (z. B. durch Cannabis, Alkohol oder Stimulanzien) ist häufig und betrifft etwa 50 % der Betroffenen im Verlauf ihres Lebens. Diese Komorbidität ist mit einem ungünstigeren Krankheitsverlauf assoziiert, einschließlich erhöhter Therapieabbrüche, höherer Rückfallraten und vermehrter stationärer Behandlungsbedürftigkeit.

Eine zentrale Empfehlung der aktuellen Leitlinie ist die integrierte Behandlung von Psychose und Sucht. Evidenz zeigt, dass Patient:innen signifikant von einer koordinierten Versorgung durch multiprofessionelle Teams profitieren. Diese reduziert sowohl Abbruchraten als auch die Inanspruchnahme stationärer Leistungen. Ist eine vollständig integrierte Versorgung nicht verfügbar, sollte zumindest eine enge Verzahnung beider Behandlungsstränge erfolgen, beispielsweise im Rahmen eines strukturierten Case Managements. Entscheidend ist, beide Erkrankungen konzeptionell gemeinsam zu adressieren und ihren Zusammenhang transparent zu thematisieren.

In der pharmakologischen Therapie wird bei Patient:innen mit Doppeldiagnose bevorzugt der Einsatz atypischer Antipsychotika empfohlen. Neben der antipsychotischen Wirkung gibt es Hinweise darauf, dass diese Medikamente auch den Substanzkonsum reduzieren können. 

Hinsichtlich der Suchtbehandlung wird ein Abstinenzziel oder zumindest eine substanzielle Konsumreduktion empfohlen. Dabei ist Abstinenz nicht Voraussetzung für den Therapiebeginn, sondern als therapeutisches Ziel zu verstehen. Insbesondere im stationären Setting sollte eine integrierte Behandlung konsequent umgesetzt werden. Eine leitliniengerechte Behandlung hat neben der individuellen Symptomreduktion auch eine relevante präventive Bedeutung im Hinblick auf Fremdgefährdung, da unbehandelte Verläufe mit einem erhöhten Risiko für aggressives Verhalten einhergehen können.

Zur Verbesserung der Inanspruchnahme ist eine niedrigschwellige Versorgungsstruktur essenziell. Dazu zählen proaktives Hilfe anbieten, etwa durch aufsuchende Behandlungsansätze im Sinne des Assertive Community Treatment.

Die bislang teilweise vertretene Auffassung, dass Patient:innen mit dieser Komorbidität nur eingeschränkt von therapeutischen Maßnahmen profitieren, wird durch die Leitlinie klar widerlegt. Trotz erhöhter Komplexität ist eine wirksame Behandlung möglich und führt zu einer signifikanten Reduktion von Krankheitslast und Rückfallrisiko sowie zu einer Verbesserung der Lebensqualität. Der Einbezug von Angehörigen kann dabei sowohl den Behandlungserfolg unterstützen als auch die Belastung des sozialen Umfelds reduzieren.