Hausärzt:in 7-8/2026
Ärzt:in Assistenz 2026

Eltern-Kind-Pass soll modernisiert werden

Neue Untersuchungen, zusätzliche Beratungsangebote und höhere Honorare. Das reformierte Eltern-Kind-Pass-Programm startet im Oktober 2026. Gleichzeitig bleiben zur praktischen Umsetzung noch einige Fragen offen.

Mit 1. Oktober 2026 tritt das neue Eltern-Kind-Pass-(EKP)-Untersuchungsprogramm in Kraft. Grundlage ist die im August 2026 veröffentlichte Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung (EKPUV), die sowohl die Inhalte der Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Kinder als auch die Voraussetzungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes regelt.

Die Rahmenbedingungen für die Durchführung sowie die tarifliche Ausgestaltung des EKP-Leistungsspektrums wurden zwischen der Bundeskurie niedergelassene Ärzte (BKNÄ) der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) im Gesamtvertrag zum Eltern-Kind-Pass festgelegt.

Für Hausärzt:innen bedeutet die Reform eine stärkere Einbindung in die Betreuung Schwangerer. Zusätzlich zu den fünf verpflichtenden Schwangerschaftsuntersuchungen wird eine neue allgemein- und familienmedizinische Untersuchung zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche eingeführt. Diese kann von Vertragsärzt:innen für Allgemeinmedizin beziehungsweise Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde ein Gesundheitsgespräch neu in den Leistungskatalog aufgenommen.

Auch die Honorare wurden angepasst. Nach Angaben der ÖÄK konnten im Rahmen der Verhandlungen mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger die Tarife der bestehenden EKP-Hauptleistungen um rund 20 - 23 % erhöht werden. Für die neue allgemein- und familienmedizinische Untersuchung ist ein eigenes Honorar vorgesehen.

Die ursprünglich für den 1. Oktober 2026 geplante österreichweite Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) wird allerdings um ein Jahr verschoben. Offen ist zudem, ob der mehrfach politisch angekündigte Pilotbetrieb des elektronischen Eltern-Kind-Passes im Herbst 2026 in einem Bundesland starten wird.

Nach mündlichen Auskünften der zuständigen Stellen soll ab Oktober 2026 ergänzend zu den bestehenden Mutter-Kind-Pass-Heften ein zusätzliches Heft mit den neuen Untersuchungsinhalten zur Verfügung gestellt werden. Bereits jetzt wurde jedoch darauf hingewiesen, dass darin nicht alle verhandelten und vereinbarten Leistungen abgebildet werden können. Seitens des zuständigen Ministeriums liegen derzeit noch keine Informationen zu den konkreten Umsetzungsschritten und den tatsächlichen Inhalten dieses Begleitheftes vor. Daher bleibt vorerst unklar, welche Bestandteile des bereits kundgemachten Untersuchungsprogramms ab Oktober 2026 tatsächlich verpflichtend umzusetzen sein werden.