Seit der Zusammenlegung der Landesgebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist der einheitliche Gesamtvertrag ein Dauerthema. Dieser soll österreichweit von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), genauer von der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte (BKNÄ), abgeschlossen werden. Schon bei der Gesetzwerdung zur ÖGK mit 1. Jänner 2020 wurde dies so gesetzlich festgelegt und anlässlich des Finanzausgleiches 2023 noch durch weitere gesetzliche Regelungen bestärkt.
Jedoch war schon seit der Einführung der ÖGK klar, dass sich die Vereinheitlichung von regionalen Gesamtverträgen, die jahrzehntelang Tradition hatten, nicht so einfach gestaltet. Zusätzlich ist durch den Pandemiebeginn der einheitliche Gesamtvertrag in den Hintergrund gerückt. Jetzt hingegen wird von allen politischen Parteien und Verantwortlichen endlich eine Einigung zwischen ÖÄK und ÖGK gefordert.