Die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG) sind ein zentrales Planungsinstrument im österreichischen Gesundheitswesen, mit dem die konkrete Versorgungsstruktur in den einzelnen Bundesländern entsprechend den Vorgaben des bundesweiten Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) festgelegt wird. Aktuell befindet sich das System im Umbruch, da die bislang gültigen Pläne aus dem Fünfjahresrhythmus herauslaufen und die neuen Regionalen Strukturpläne Gesundheit bis zum Jahr 2030 erarbeitet und beschlossen werden.
In Vorarlberg, der Steiermark und Kärnten liegen bereits vollständige RSGs im Rechtsinformationssystem (RIS) vor, womit die dort festgelegten Planungsinhalte rechtlich abgesichert sind. Auch Niederösterreich, Oberösterreich, Wien und Tirol haben bereits den jeweiligen RSG auf politischer Ebene beschlossen, verfügen bislang jedoch nur teilweise über eine rechtsverbindliche Verordnung im RIS. Wobei Burgenland und Salzburg bislang die RSG noch nicht einmal politisch offiziell beschlossen haben.