Keuchhusten kann für Neugeborenen lebensbedrohlich sein. In Österreich können Kinder ab der vollendeten 6. Lebenswoche geimpft werden. Erst ab der zweiten Impfung mit ungefähr vier Monaten verfügen sie aber über einen Schutz. Um diese Zeit zu überbrücken, wird empfohlen, Schwangere zwischen der 27. und 36 Schwangerschaft-Woche gegen Keuchhusten zu impfen, unabhängig vom Abstand zur letzten Impfung. Denn die werdende Mutter gibt die Antikörper über die Plazenta an das ungeborene Kind weiter und ermöglicht damit einen Schutz des Neugeborenen von der Geburt an.
Die neue Studie fand heraus, dass die übertragenen Antikörper nicht nur im Blut, sondern auch in der Nasenschleimhaut der Neugeborenen nachzuweisen sind. Außerdem zeigte sich, dass der Ganzzell-Keuchhustenimpfstoff eine stärkere Immunantwort verursachte als der azellulärer Impfstoff. In Europa wird nur noch der azelluläre Impfstoff verabreicht, da er weniger Nebenwirkungen verursacht, aber kürzer schützt. Beide Impfstofftypen verhindern 90 % der Keuchhusten-Fälle bei Neugeborenen, wenn während der Schwangerschaft geimpft wird. Die Keuchhusten-Fallzahlen nahmen die letzten Jahre in Österreich zu, die Impfung ist eine Möglichkeit, Säuglinge vor der lebensbedrohlichen Erkrankung zu schützen.