Ein gut temperierter, gut belüfteter Raum wirkt beruhigend, professionell und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Atmosphäre in der Ordination.
Doch Klimagerät ist nicht gleich Klimagerät – und gerade im medizinischen Bereich gelten klare Regeln, um hygienische Risiken zu vermeiden. Mobile Klimageräte dürfen ausschließlich im Anmeldebereich, in Wartezimmern und Beratungsräumen eingesetzt werden. Nicht erlaubt sind sie in Behandlungsräumen. Wichtig: Die Wartung und Pflege muss regelmäßig nach den Herstellerangaben erfolgen.
Fix installierte Split-Geräte dürfen unter bestimmten Bedingungen auch im Behandlungsraum Typ I verwendet werden – vorausgesetzt, sie werden mindestens einmal jährlich gewartet. In Behandlungsräumen vom Typ II und III (für invasive Eingriffe) ist ihr Einsatz nur dann zulässig, wenn keine mechanische Be- und Entlüftungsmöglichkeit gemäß ÖNORM H6020 vorhanden und die hygienische Unbedenklichkeit nachweisbar ist. Hier empfiehlt sich im Voraus die Abstimmung mit der ÖQMed.
Klimaanlagen – inklusive Filterwechsel, Reinigung und Inspektion – gehören jedenfalls in den Hygieneplan der Praxis aufgenommen. Eine dokumentierte Wartung kann bei Kontrollen durch Behörden entscheidend sein.
Moderne Geräte leisten zudem mehr als nur Kühlung: Sie filtern und entfeuchten die Luft, beugen Schimmelbildung vor und verbessern die Raumluftqualität – etwa durch HEPA- oder Aktivkohlefilter. Das hilft nicht nur Menschen mit Allergien, sondern dient auch der Infektionsprävention.
Fazit: Eine gut geplante und regelmäßig gewartete Klimaanlage trägt zu mehr Wohlbefinden in der Praxis, einer besseren Hygiene sowie mehr Effizienz bei – und ist damit ein echter Gewinn für jede Ordination.