Die erste überlieferte medizinische Verwendung von Cannabis ist auf etwa 2700 v. Chr. datiert. In den kommenden Jahrhunderten wurde Hanf in zahlreichen Ländern als Heilmittel eingesetzt. Nachdem die Cannabispräparate lange genutzt worden waren, verschwanden sie gegen Mitte des 20. Jahrhunderts jedoch fast vollständig aus den Apothekenregalen. Der Grund dafür war das UN-Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961, welches Cannabis erstmals in einem internationalen Vertragswerk mit Opiaten wie Morphin und Heroin gleichstellte und ihm keinen erheblichen therapeutischen Nutzen nachsagte. Die medizinische Verwendung folgte darauf strengeren Regulierungen, was sie de facto fast stoppte. Das Comeback erfolgte jedoch schon in den frühen 1990er Jahren, als das Endocannabinoid-System des menschlichen Körpers entdeckt wurde. Dies intensivierte die Forschung erneut und veranlasste Länder zu Bemühungen, Cannabinoide wieder verkehrsfähig zu machen. Auch die UN reklassifizierte 2020 Cannabis und erkannte den medizinischen Nutzen der Pflanze an.
Strenge rechtliche Rahmenbedingungen bei Dronabinol
In die österreichischen Apotheken hat Dronabinol schon in den 2000ern wieder Einzug gehalten, wo es seitdem per magistraler Verschreibung erhältlich ist. Wie genau sich der Prozess nach Verordnung der Ärzt:in bis zur Abgabe an die Patient:in gestaltet, erklärt Mag. Alexander Thiem im Interview.
Medizinische Expertise
Mag. Alexander Thiem (Apotheker der Kur-Apotheke Bad Vöslau)
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