Lecanemab ist seit kurzem auch in Österreich zur Behandlung der frühen Alzheimer-Krankheit verfügbar. Das Medikament soll das Fortschreiten der Erkrankung bremsen, darf aber nur bei Erwachsenen eingesetzt werden, die:
- leicht kognitiv beeinträchtigt sind oder an einer leichten Demenz leiden,
- typische Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn aufweisen und
- höchstens eine Kopie der Genvariante ApoE ε4 im Erbgut tragen.
In der Nutzenbewertung des IQWiG wurde Lecanemab mit den bisherigen Standardtherapien verglichen. Bei leichter kognitiver Störung (MCI) ist dies beobachtendes Abwarten und bei Betroffenen mit leichter Alzheimer-Demenz die Behandlung mit Acetylcholinesterase-Inhibitoren. Für beide Patientenpopulationen kommt das IQWiG zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland nicht belegt ist.
Die Bewertung stützt sich auf bislang unveröffentlichte Daten, die der Hersteller in einem Dossier vorlegen musste. Zur Bewertung wurde hauptsächlich ein kleiner Teil der Daten aus der Zulassungsstudie CLARITY AD genutzt. In dieser Studie hatten zwei Drittel der Studienpopulation zwei APOE4-Kopien, und einige Studienteilnehmenden eine Begleitbehandlung mit symptomatischen Antidementiva erhalten, diese Patient:innen wurden nicht für die Analyse genutzt. Der Therapienutzen wurde mithilfe einer Responderanalyse evaluiert, bei der untersucht wird, wie viele Patient:innen eine Veränderung von 15 % auf der CDR-SB (Clinical Dementia Rating Sum of Boxes) Skala erreicht haben.
Einige Ärzt:innen kritisieren den Bericht bereits. Der Neurologe Jörg Schulz von der Uniklinik RWTH Aachen äußert sich unter anderem skeptisch zu rigiden Vorgaben der zweckmäßigen Vergleichstherapie und auch an der genutzten Bewertungsskala.