Die Mindestgehälter sowie sämtliche Zulagen werden rückwirkend mit 1. Jänner 2025 um 3,55 % erhöht. Zusätzlich erhalten Mindest- und IST-Gehaltsbezieher:innen eine Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro (Basis 40-Stunden-Woche). Anspruch darauf haben alle, die:
- spätestens am 1. Juli 2025 ins Unternehmen eingetreten sind und
- sich am 1. Dezember 2025 in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden.
Die Prämie wird aliquot berechnet, wenn das Dienstverhältnis 2025 nicht durchgehend bestanden hat. Zeiten im Mutterschutz oder in Karenz gelten dabei als volle Dienstzeiten. Bereits gewährte freiwillige Erhöhungen oder Prämienzahlungen können angerechnet werden.