Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) wünscht sich beim Medizinstudium einen "solidarischen Beitrag" der Studierenden. Wer ein kostenloses Studium an einer öffentlichen Medizin-Uni absolviert, sollte sich im Gegenzug dazu verpflichten müssen, eine gewisse Zeit dem öffentlichen Gesundheitssystem zur Verfügung zu stehen. Derzeit werde geprüft, welche Art der Verpflichtung konkret rechtlich möglich wäre. Im kleinen Stil gibt es eine solche Regelung schon jetzt. Derzeit sind 85 von 1.900 Studienplätzen für "Aufgaben im öffentlichen Interesse", wie etwa die Tätigkeit im Spital, in Kassenpraxen oder beim Heer, gewidmet. Interessent:innen verpflichten sich, nach Abschluss der Ausbildung einige Zeit in diesen Bereichen zu arbeiten und bekommen dafür ein Stipendium und Erleichterungen beim Aufnahmetest.
Die Ärztekammern lehnen diesen Vorschlag sehr deutlich ab. Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, verweist darauf, dass "bereits im sogenannten Turnus, also der Facharztausbildung, zeigen unsere jungen Ärzt:innen 365 Tage im Jahr größten Einsatz bei der Patientenversorgung. Sie machen das freiwillig und mit höchster Motivation, weil es ihre Berufung und nicht nur ein Beruf ist." Und auch bereits im Studium, insbesondere während des Klinisch-Praktischen Jahrs im 6. Studienjahr, sind die Medizinstudent:innen als vollwertiges Mitglied an Universitätskliniken oder Lehrkrankenhäusern. Mayer erklärt: "Die jungen Ärzt:innen in Österreich sind hochmotiviert, ihre ärztliche Tätigkeit in der Facharztausbildung nach Abschluss des Studiums sofort anzutreten und im solidarischen System zu arbeiten. Viel zu vielen wird dies aber unmöglich gemacht, weil ihnen von den Trägern keine Ausbildungsplätze angeboten werden und sie monatelang auf Wartelisten versauern."
Bereits 2024 gab es einen ähnlichen Vorstoß vom damaligen Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Medizinrechtler Karl Stöger von der Uni Wien kam damals allerdings in einem Gutachten für die Ärztekammer zu dem Schluss, dass eine solche Regelung verfassungs- und unionsrechtlich unzulässig wäre.