Hausärzt:in 06/2025
Ärzt:in Assistenz 03/2024

Projekt Telemedizin: Medizinische Erstversorgung via Videotelefonie

Um die Gesundheitsversorgung auszubauen und zu modernisieren, möchte die ÖGK mit der Ausschreibung zur Umsetzung eines telemedizinischen Erstversorgungsangebots einen zukunftsweisenden Schritt setzen. Patient:innen soll damit ein einfacher, sicherer und rascher Zugang zu medizinischer Erstberatung durch Allgemeinmediziner:innen via Videotelefonie ermöglicht werden.

Die telemedizinische Beratung soll künftig österreichweit verfügbar sein und vorrangig über die Gesundheitsberatung 1450 angesteuert werden – als niederschwelliger, digitaler Zugang zur medizinischen Erstversorgung. Über eine sichere Videoplattform sollen Patient:innen Zugang zu einer medizinischen Erstberatung durch Allgemeinmediziner:innen erhalten. Diese beurteilen Symptome und Beschwerden bei Personen, bei denen eine erste ärztliche Einschätzung ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und sinnvoll ist. 

Die Vorteile der telemedizinischen Beratung:

  • Wegfall von Anfahrtswegen und Wartezeiten, besonders wichtig in der akuten Krankheitsphase
  • Niederschwellige Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder familiären Betreuungspflichten
  • Schnelle Orientierung und Sicherheit bei der Frage: Wie krank bin ich? Muss ich in eine Ordination oder Ambulanz?

Betont wird, dass die virtuelle Krankenbehandlung keine persönliche Untersuchung ersetzt, wenn diese medizinisch notwendig ist. Sie folgt klar definierten medizinischen Leitlinien und soll als zusätzliches Instrument bestehende Versorgungspfade ergänzen – im Sinne der Strategie: digital vor ambulant vor stationär.

Die Blockade seitens der Ärztekammer stößt bei der ÖGK auf Unverständnis. So seien gerade in Zeiten knapper personeller Ressourcen und steigender Anforderungen im Gesundheitswesen moderne, durchdachte Lösungen gefragt. Für die ÖGK ist es nicht nachvollziehbar, dass sowohl die Ärztekammer für Wien als auch die Ärztekammer für die Steiermark durch eine rechtliche Anfechtung die Ausschreibung für dieses Projekt blockieren oder zumindest verzögern wollen.