Hausärzt:in 10/2025
Ärzt:in Assistenz 2025

Pflegeberufe werden als Schwerarbeit anerkannt

Ab dem 1. Jänner 2026 werden Pflegeberufe als Schwerarbeit anerkannt und bekommen besseren Zugang zur Schwerarbeitspension.

Die von der Regierung angekündigte Verordnung zur Ausweitung der Schwerarbeiterpension auf Pflegeberufe wurde vom Ministerrat jetzt beschlossen. Die Neuregelung gilt für diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Kräfte der Pflegefachassistenz sowie der Pflegeassistenz. Auch Teilzeitkräfte mit einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 50 % können das Modell in Anspruch nehmen. 
Generelle Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension sind:

  • mit 60 Jahren in Pension gehen,
  • sofern sie mindestens 45 Versicherungsjahre aufweisen und
  • in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit verrichtet haben.

Die Kriterien für Schwerarbeit werden im Zuge der Reform objektiviert. Bislang wurden nur Tätigkeiten mit klarer körperlicher Belastung berücksichtigt, wie Schichtdienste mit 6 Nachtdiensten pro Monat, bestimmte Kaloriengrenzen bei körperlicher Arbeit. Nun fließen auch psychische Belastungen und Mehrfachbelastungen ein. Aktuell ist es noch notwendig, dass zumindest an 15 Tagen pro Monat Schwerarbeit geleistet wird, damit ein Monat anerkannt wird. Diese Zahl wurde jetzt auf 12 Tage pro Monat gesenkt.

Rund 1.000 Pflegekräfte pro Jahr sollen davon profitieren. Die zu erwartenden Kosten sollen über Reformen bei der Invaliditätspension und der Berufsunfähigkeitspension gegenfinanziert werden.