Hausärzt:in 11/2025
Ärzt:in Assistenz 2025

Digitalisierungsverpflichtung und Diagnosecodierung

Am 1. Jänner 2026 startet die Verpflichtung zur Leistungs- und Diagnosecodierung im ambulanten Bereich. Außerdem beginnt an diesem Tag auch die Digitalisierungsverpflichtung für Wahlärzt:innen. Das BMASGPK und die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien stellte dazu jetzt Informationsmaterialien zur Verfügung.

Digitalisierungsverpflichtung

In Anbetracht der Digitalisierungsverpflichtungen ist hier ein kurzer Überblick zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und ihren Funktionen.

  • e-Medikation: eine Liste der verordneten und abgegebenen Medikamente.
  • e-Befund: es stehen derzeit ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe oder ausgewählte Labor- und Röntgenuntersuchungen zur Verfügung.
  • e-Impfpass: Impfungen gegen COVID-19, Grippe, HPV oder mPox sind gesetzlich verpflichtend im e-Impfpass einzutragen. Hier gibt es kein Opt-Out.

Auf die beiden ELGA-Anwendungen e-Medikation und e-Befund erhalten Ärzt:innen nach Stecken bzw. NFC-Lesen der e-card standardmäßig 90 Tage lang Zugriff. Patient:innen können die Zugriffsdauer verlängern, oder eine erweiterte Zugriffberechtigung erteilen. 

Patient:innen sind über die ELGA-Teilnehmer:innenrechte zu informieren. Den die Patient:innen können ihre Gesundheitsdaten selbst verwalten, außerdem haben sie die Möglichkeit für einen generellen Widerspruch (Opt-Out) zur ELGA-Nutzung, bzw. einem partiellen oder einem Anlass bezogenem.

Mehr Wissenswertes zu ELGA finden Sie hier und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Diagnosecodierung

Aufgrund der demnächst startenden Verpflichtung zur Leistungs- und Diagnosecodierung stellt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) Informationen zur Verfügung, darunter das aktualisierte Handbuch Medizinischer Dokumentation für den extramuralen Bereich oder eine Sammlung der häufigsten Fragen mit passenden Antworten.

Die Informationen können Sie hier finden.