Hausärzt:in 04/2024

Apothekennovelle ja, aber nicht so!

Die geplante Reform des Apothekengesetzes, die am Freitag angekündigt wurde und nun in Begutachtung ist, stößt seitens der Ärzteschaft auf Missfallen. Ein begrüßenswerter Schritt sei zwar die Erweiterung der Öffnungszeiten von 48 auf maximal 72 Stunden, die restlichen Punkte zur Aufwertung des Kompetenzbereichs werfe jedoch Fragen auf. Das gaben die Ärzt:innenvertreter am 30. Oktober im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.

Besonders kritisch sieht man die Durchführung von Medikationsanalysen und Gesundheitstests in der Apotheke. Bei ersterem reiche es nicht, allein die Medikation zu beurteilen, man benötige auch ein umfassendes Bild der Patient:in, einschließlich psychischer Informationen, und über die wisse die behandelnde Ärzt:in am besten Bescheid", so OMR Dr. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte. 

Was niederschwellige Gesundheitstests betrifft, stellt sich die Frage nach den Konsequenzen bei einem positiven Testergebnis. Weiters müsse man Patient:innendokumentation, Datenschutz und Qualitätskontrolle sicherstellen. Schließlich gehe es um sensible Daten. 

Nicht in Gespräch eingebunden

Ärztekammer-Präsident OMR Dr. Johannes Steinhart kritisiert indes die fehlende Einbindung der Ärzteschaft in die Kommunikation zu den Reformüberlegungen. Bedenklich sei vor allem die geplante Erleichterung beim Betreiben von Filialapotheken. Das Risiko durch diese neue Regelung sei, dass nun vielerorts "Apotheken light" öffnen würden, wodurch ärztliche Hausapotheken im Umkreis geschlossen werden müssten oder gar keine entstehen könnten: "Wenn ärztliche Hausapotheken den wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen Apotheken weichen müssen, dann lassen sich auch die Kassenstellen nicht mehr nachbesetzen", warnt Steinhart.

In dieselbe Kerbe schlägt MR Dr. Silvester Hutgrabner, Leiter des ÖÄK-Referats für Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten. "Diese Novelle richtet sich ganz klar auch gegen die Bevölkerung, weil es zu einer dramatischen Verschlechterung der Gesundheitsversorgung kommen wird." So dürften einseitige Erweiterungen der Geschäftstätigkeit durch Filialapotheken und ausgedehnte Geschäftszeiten nicht zu Lasten der ärztlichen Hausapotheken und somit der medizinischen Versorgung der tatsächlich ortsansässigen Bevölkerung gehen.

Letztlich, sind sich die Standesvertreter einig, sei eine Novelle des Apothekengesetzes nötig, aber mit dem Ziel, die Einschränkungen für hausärztliche Apotheken aufzulassen. Notwendig sei eine Liberalisierung der derzeitigen Gesetzeslage, um den Kassenärzt:innenmangel im ländlichen Raum zu reduzieren und ein friedliches Nebeneinander von öffentlichen Apotheken und Hausapotheken zu fördern.