Hausärzt:in 04/2026
Ärzt:in Assistenz 2025

Aktualisierte Leitlinie: Spezifische Kreuzschmerzen

Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat ihre Leitlinie zum spezifischen Kreuzschmerz umfassend überarbeitet. Die Leitlinie bietet eine aktuelle Orientierung, wie Rückenschmerzen mit klarer Ursache diagnostiziert und behandelt werden können. 

In Industrieländern zählen Kreuzschmerzen zu den häufigsten angegebenen Schmerzen. Die überarbeitete Leitlinie der DGOU zielt darauf ab, spezifische Ursachen rascher zu identifizieren und eine zielgerichtete Therapie einzuleiten, um eine Chronifizierung zu vermeiden.

Das ätiologische Spektrum ist breit und umfasst insbesondere:

  • Degenerative Veränderungen
    • Facettengelenksarthrose
    • Osteochondrotische Veränderungen der Wirbelkörper und Bandscheiben
  • Pathologien im Beckenring
    • Iliosakralgelenk-Dysfunktion (neu explizit berücksichtigt)
  • Spinale Enge und Instabilität
    • Spinalkanalstenose
    • Spondylolisthesis
    • Spondylolyse
  • Entzündlich-rheumatische Erkrankungen
    • Axiale Spondyloarthritis
  • Weitere strukturelle Veränderungen
    • Morbus Baastrup ("Kissing Spines")
  • Funktionelle Ursachen
    • Muskelverspannungen und Myofasziale Dysfunktionen
    • Segmentale Bewegungseinschränkungen ("Blockierungen")

Die Leitlinie betont eine strukturierte, differenzialdiagnostische Abklärung. Zentrale Elemente sind eine ausführliche Schmerzanamnese, klinisch-orthopädische und neurologische Untersuchung sowie bei entsprechender Indikation bildgebende Verfahren und diagnostische Infiltrationen. Ergänzend wird ein biopsychosozialer Ansatz empfohlen, der psychosoziale und arbeitsplatzbezogene Faktoren in die Bewertung einbezieht.

Therapeutisch wird ein stufenweises Vorgehen empfohlen: Primär stehen konservative Maßnahmen im Vordergrund, einschließlich aktivierender Bewegungstherapie, Physiotherapie und leitliniengerechter Schmerztherapie. Ziel ist die Verbesserung der Funktion, die Stabilisierung der paravertebralen Muskulatur sowie die Reduktion nozizeptiver und entzündlicher Prozesse.

Bei unzureichendem Ansprechen können interventionelle Verfahren (z. B. gezielte Injektionen) indiziert sein. Operative Maßnahmen sind als ultima ratio vorgesehen und sollten nur bei klar korrelierbarer Pathologie, persistierender Symptomatik und Ausschöpfung konservativer Optionen erfolgen.

Die Leitlinie finden Sie hier.