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Die Einträge haben naturgemäß keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird immer der Beipackzettel jenes Präparates ausgewählt, welches die längste Zulassung in Österreich besitzt. Die Angaben gelten aber auch für alle anderen Medikamente mit dem Wirkstoff, sofern es sich um wirkstoffbezogene und nicht um Angaben zu sonstigen Inhaltsstoffen handelt.
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