Die Leistungsverrechnung ist weit mehr als ein rein administrativer Vorgang. Sie bildet die Grundlage für die Honorierung medizinischer Leistungen und unterliegt in Österreich klar definierten rechtlichen, vertraglichen und formalen Rahmenbedingungen. Je nach Versorgungsform – Kassen-, Wahlärzt:in- oder Privatordination – unterscheiden sich die Abrechnungsmodalitäten erheblich. Hinzu kommt noch die Abrechnung in Primärversorgungszentren, die wieder anders geregelt ist.
Während Kassenordinationen ihre Leistungen direkt mit den Sozialversicherungsträgern wie der Österreichische Gesundheitskasse abrechnen, stellen Wahl- und Privatordinationen Honorarnoten direkt an Patient:innen aus. Diese können im Wahlarztbereich einen Teil der Kosten zur Rückerstattung einreichen. Mittels WAH online (eine Softwarelösung speziell für Wahlärzt:innen, Wahlzahnärzt:innen und Wahltherapeut:innen) funktioniert das mittlerweile sehr schnell. Aber Achtung: hierfür ist das Einverständnis notwendig. Grundlage für die Abrechnung im Kassenbereich sind die jeweiligen Gesamtverträge sowie die Honorarordnungen der einzelnen Fachgruppen.
Eine präzise Leistungsverrechnung stellt sicher, dass erbrachte Leistungen korrekt honoriert werden und schützt gleichzeitig vor Honorarstreichungen, -rückforderungen oder rechtlichen Konsequenzen.