Wir als Gewerkschaft GPA kommen dieser Verantwortung der sozialen Absicherung nach. In gemeinsamer Vorbereitung mit dem BdA (Berufsverband der Assistent:innen in Ordinationen in Österreich) versuchen wir, ebendiese soziale Absicherung weiterzuentwickeln. Das geht nur, wenn auch die Arbeitgeberseite – die Ärztekammern der Länder – bereit ist, hier mitzuarbeiten.
In vielen Bundesländern konnten wir (sozial-)partnerschaftlich kleinere und größere Entwicklungssprünge machen. Positive Beispiele sind Salzburg, Tirol und Kärnten. Das Mindestgehalt für Ordinationsassistent:innen in Kärnten konnten wir seit 2022 um 37,4 % erhöhen. Fairerweise war das aber auch bitter notwendig, denn es lag 2022 bei 1.502 Euro.
Auch in anderen Bundesländern wie Oberösterreich, dem Burgenland und Niederösterreich wurden Fortschritte erzielt, die durchaus positiv gewertet werden können. In Niederösterreich konnten wir Ende November noch einen für beide Seiten gut darstellbaren KV-Abschluss für 2025 erreichen. Die Gehälter stiegen rückwirkend um 3,55 % und eine Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro (Vollzeit) wurde vereinbart – in Summe ein guter Kompromiss in schwierigen Zeiten.
In der Steiermark konnten wir für 2025 – nach unzähligen Verhandlungen und Gesprächen – ebenso einen Kompromiss erzielen. Auch wenn dieser aus gewerkschaftlicher Sicht nur einen kleinen Schritt darstellt, war es wichtig, ihn zu gehen und dauerhaft darauf aufzubauen. Klar ist, dass wir – gemeinsam mit der Ärztekammer Steiermark – größere Schritte machen müssen, damit die soziale Absicherung durch den Kollektivvertrag auch hält, was sie verspricht.