Es geht um soziale Absicherung: Kollektivverträge spielen in Österreich eine zentrale Rolle: Ihre Aufgabe ist die soziale Absicherung der Arbeitnehmer:innen. In Österreich gibt es kein gesetzliches Mindestgehalt. Es gibt auch keine automatische Anpassung der Gehälter – schon gar nicht jährlich. Gäbe es keine kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen, müsste man jedes Jahr selbst in Verhandlung treten. Wer das mehr als zweimal gemacht hat, weiß: Das geht auf Dauer nicht gut.
In österreichischen Ordinationen hängen die Arbeitsbedingungen stark davon ab, wer die Praxis leitet und vor allem in welchem Bundesland man arbeitet. Da jede Landesärztekammer eigenständig über Kollektivverträge verhandelt, gibt es große regionale Unterschiede – von kooperativen bis zu äußerst schwierigen Sozialpartnern.
Die Gewerkschaft GPA sieht sich derzeit mit einer herausfordernden Situation konfrontiert: Die Kollektivvertragsverhandlungen mit den Ärztekammern der Bundesländer Kärnten, Steiermark und Niederösterreich sind ins Stocken geraten. Während in allen anderen Bundesländern bereits eine Einigung erzielt werden konnte, scheint es in diesen drei Regionen keine Fortschritte zu geben. Dies ist für die Gewerkschaft GPA nicht nur enttäuschend, sondern auch unverständlich, da die Verhandlungen mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nicht als Vorwand für Verzögerungen dienen sollten.
Keine Frage, die letzten drei Jahre waren für alle im Gesundheitsbereich eine immense Herausforderung. Einerseits durch den deutlichen Anstieg des Arbeitsvolumens, andererseits durch die damit verbundenen finanziellen Belastungen für das Gesamtsystem. Die Zeiten von "Koste es, was es wolle" sind offenbar vorbei, was sich nun auch in der finanziellen Ausstattung des Gesundheitssystems widerspiegelt. Überall scheint der Spardruck zu steigen. Das merken auch die Beschäftigten in den Ordinationen.