Hausärzt:in 03/2026
Ärzt:in Assistenz 2025

Weitere Leistungskürzungen bei der ÖGK

Im Rahmen ihres Sparprogramms reduziert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bestimmte Versorgungsleistungen und erhöht die Selbstbehalte. Ab Mai wird unter anderem der Ersatz von Hörgeräten von fünf auf sechs Jahre verschoben.

In Österreich leben derzeit rund 1,8 Millionen Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, Tendenz steigend. Prognosen zufolge könnte diese Zahl bis 2050 auf 2,5 Millionen ansteigen.

Ab 1. Mai wird der Anspruch auf ein neues Hörgerät aber erst nach sechs statt bisher fünf Jahren gewährt. Die ÖGK begründet die Maßnahme mit der gestiegenen technischen Lebensdauer moderner Geräte. Die geplanten Einsparungen stoßen jedoch auf Kritik, da sie für viele Patient:innen eine deutliche Verschlechterung der Versorgung bedeuten. Wer bereits seit fünf Jahren Hörgeräte nutzt und auf leistungsstärkere Modelle angewiesen ist, muss künftig entweder länger warten oder die Mehrkosten selbst tragen. Fachgesellschaften schätzen, dass etwa 80.000 bis 100.000 Menschen in Österreich direkt von dieser Änderung betroffen sind.

Die medizinischen Konsequenzen einer verlängerten Nutzungsdauer der Geräte sind erheblich. Studien zeigen, dass eine unzureichende Hörversorgung das Risiko für Demenz um bis zu 42 % erhöhen kann. Das Hörvermögen verschlechtert sich im Mittel um etwa drei Dezibel pro Jahr, während Hörgeräte für eine Nutzung von fünf Jahren ausgelegt sind. Bereits im sechsten Jahr kann die Unterversorgung daher messbar werden. Fachärzt:innen warnen vor einer wachsenden Versorgungslücke, da Patient:innen im Alltag unter Hörverlust leiden, bevor ein neues Gerät von der Kasse übernommen wird. Neben dem erhöhten Demenzrisiko können Hörbeeinträchtigungen auch zu psychosozialen Belastungen und einer erhöhten Sturzgefährdung führen.

Darüber hinaus gelten neue Regelungen für die Kostenübernahme von Krankentransporten, der Selbstbehalt bei Zahnersatz wurde erhöht und der Familienzuschlag beim Krankengeld wurde gestrichen.