Laut neuesten Informationen rechnet man erst Mitte 2026 mit einem Beschluss zur Umsetzung. Der Aktionsplan wurde bereits Ende 2024 finalisiert und vom damaligen Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) öffentlich präsentiert. Es kam aber zu keinem Beschluss in der Bundes-Zielsteuerungskommission (Gremium aus Bund, Bundesländern und Sozialversicherungsträgern). Im heurigen August hieß es noch von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) der Aktionsplan solle bis Jahresende 2025 im Einvernehmen der Kommissionspartner in der Zielsteuerungskommission beschlossen werden.
Von Seiten der mit der Umsetzung befassten Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) kommen jetzt Informationen, dass sich dieser Zeitplan weiter verzögert und man erst Mitte 2026 zu einer Einigung kommt. Ein entscheidender Knackpunkt scheint die Frage der Finanzierung zu sein. Seitens des Büros von Gesundheitsstaatssekretärin Königsberger-Ludwig hieß es, man vermittle derzeit "intensiv zwischen allen beteiligten Partnern, um den Aktionsplan PAIS so rasch wie möglich auf eine stabile politische Grundlage zu stellen". Momentan scheitert es auch noch an fachlichen Fragen, bei denen zwischen den Zielsteuerungspartnern noch kein Konsens besteht. Der Bund, konkret das vom Gesundheitsministerium eingerichtete Nationale Referenzzentrum für postvirale Syndrome an der MedUni Wien, stellt dafür die zentralen Grundlagen bereit. Diese vom Bund bereitgestellten Inhalte werden derzeit von einzelnen Partnern in der Zielsteuerungskommission hinterfragt. Dabei geht es insbesondere um vier offene Punkte. Es fehlt noch eine "gemeinsame Definition von PAIS", außerdem wird in diesem Zusammenhang auch der Umgang mit Biomarkern, Verlaufsformen und Symptomkomplexen diskutiert. Außerdem gibt es noch kein gemeinsames Verständnis darüber, wie viele Menschen betroffen sind und in welchem Ausmaß. Der letzte Punkt ist eine länderübergreifende Versorgungsstrategie, diese könne aber erst entwickelt werden, wenn Definition, Datenlage und Betroffenenzahlen geklärt seien.
Kritik an der Versorgungslage von ME/CFS Patient:innen besteht schon länger, insbesondere von Seiten der Patientenvertreter:innen und Expert:innen. Mit Kritik wegen ihres Umgangs mit ME/CFS- und Long- bzw. Post-Covid-Betroffenen sieht sich seit längerem auch die PVA konfrontiert. Anträge auf Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension sowie auf Pflegegeld auch von Betroffenen mit sehr schwer beschriebenen Einschränkungen werden seitens der PVA nur selten gewährt.