Hausärzt:in 10/2025
Ärzt:in Assistenz 2025

ÖÄK kritisiert neue Diagnose- und Leistungsdokumentation

Die Österreichische Ärztekammer äußert sich kritisch zu der ab 1. Jänner 2026 geplanten ambulanten Diagnose- und Leistungsdokumentation (AMBCO) und schlägt Alternative vor. 

Ab 1. Jänner 2026 müssen alle niedergelassenen Ärzt:innen ICD-10 codierte Diagnosen an die Sozialversicherung übermitteln. Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte erklärt, dass die Erfassung strukturierter Diagnosen wichtig und sinnvoll ist, aber nur wenn die Erhebung so erfolgt, dass die Datensammlung einen Mehrwert bietet. 

Die momentan geplante Form AMBCO wird laut ÖÄK diesem Ziel nicht gerecht, die ärztlichen Diagnosen für wissenschaftlich-medizinische Zwecke zu verwenden. Denn die Übermittlung ist über mehrere Instanzen vorgesehen. Die Kassenärzte melden erst in unterschiedlichen Zeitintervallen (z.B. Quartalsende) den Sozialversicherungen die Daten, diese übermitteln die Daten weiter über eine vorgelagerte Pseudonymisierung-Stelle an den Dachverband und von dort zum Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Dies bedeutet es dauert 3-6 Monate bis die Daten in der Gesundheitspolitik ankommen. Die ÖÄK plädiert daher für eine Trennung der Abrechnungs- und Diagnosedaten, dadurch könnte man annähernd tagesaktuelle Krankheitsdaten bekommen, was sinnvoll bei aufkommendem Infektionsgeschehen ist. 

Ab 2029 muss im Zusammenhang mit dem Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) eine Patienten-Kurzakte, mit Informationen zu Vorerkrankungen, Medikamenten oder Allergien, in Österreich umgesetzt werden. Die ICD-basierte Datenerfassung durch AMBCO liefert aber nicht die notwendigen Daten dafür, da es sich an abrechnungsrelevanten Vorgaben orientiert. Dietmar Bayer, stellvertretender Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Telemedizin erklärt, dass es mit AMBCO und der späteren EHDS-Umsetzung ineffiziente, ressourcenbindende Doppelarbeiten gibt, die vermeidbar wäre.

Die im AMBCO geplante ICD-10-basierte Datenübermittlung müsse laut ÖÄK gestoppt und das Projekt mit dem Hintergrund des EHDS neu aufgesetzt werden. Denn es werden zu viele Daten generiert, die keinen Mehrwert bringen, und ein erhöhtes Risiko im Hinblick auf den Datenschutz haben. Die ÖÄK hat eine Datenschutz-Folgeabschätzung beauftragt, um die datenschutzrechtlichen Gefahren, die mit dieser geplanten Codierung für die einzelnen Ärzt:innen einhergehen, zu prüfen. 

Als Alternative verweist der ÖÄK-Vizepräsident auf das neue ELGA-Tool "e-Diagnose" hin, mit dem der Datenaufwand minimiert und aussagekräftige Registerdaten generiert werden könnten, durch eine Trennung der Diagnosen von den Abrechnungsdaten.