Hausärzt:in 04/2024

ÖÄK: 70-Jahre-Grenze für Kassenverträge muss fallen

Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer unterstützt die Forderung des Seniorenbundes, die Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenverträge abzuschaffen. 

Die aktuelle Situation erfordert es, auf Ärzte nicht zu verzichten, die freiwillig im Kassensystem weiterarbeiten möchten. Die Besetzung von Kassenstellen durch erfahrene Ärzt:innen wird als wichtige Versorgungsleistung betrachtet.

Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, betont die Freiwilligkeit als zentralen Aspekt. Niemand soll daran gehindert werden, in den verdienten Ruhestand zu treten. Gleichzeitig erkennt er an, dass die Aufhebung der Altersgrenze allein keine nachhaltige Lösung ist. Es bedarf grundlegender Verbesserungen wie der Flexibilisierung der Kassenverträge, dem Abbau von Bürokratie, der Abschaffung leistungsfeindlicher Hemmnisse wie Limitierungen und Degressionen sowie der Einführung eines einheitlichen Leistungskatalogs.

Dietmar Bayer, stellvertretender Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, stellt fest, dass viele Kollegen Interesse haben, auch über die Altersgrenze von 70 Jahren hinaus kassenärztlich tätig zu sein. Er betont, dass die freiwillige Bereitschaft zur weiteren Arbeit die Versorgung im unmittelbaren Umfeld sichern kann. Die Aufhebung der Altersbeschränkung würde zudem dazu beitragen, den Erfahrungsschatz erfahrener Ärzte länger für Patient:innen und junge Ärzt:innen verfügbar zu halten.