Im Gegensatz zu anderen dermatologischen Erkrankungen wie Psoriasis, atopischer Dermatitis oder Akne vulgaris fehlte für Vitiligo bislang ein international anerkannter Rahmen zur standardisierten Schweregradeinstufung. Diese Lücke erschwerte sowohl die therapeutische Entscheidungsfindung als auch die Auswahl geeigneter Patient:innen für systemische Therapien, darunter JAK‑Inhibitoren.
Die nun vorliegende globale Konsensusstudie definiert erstmals klare Schweregradkriterien auf Basis der betroffenen Körperoberfläche (Body Surface Area, BSA):
- leicht: 0 – <3 %
- mittelschwer: 3 – <10 %
- schwer: ≥10 %
Zusätzlich wurden 12 klinische Kriterien festgelegt, die eine Höherstufung von mittelschwer zu schwer begründen können.
Major‑Kriterien, mindestens eines erforderlich für die Einstufung als schwer:
- Sich ausbreitende oder schnell fortschreitende Vitiligo.
Schnell fortschreitende Verläufe zeigen eine rasche Zunahme der Depigmentierung, während sich ausbreitende Formen über Monate bis Jahre entwickeln. - Befall funktionell oder ästhetisch relevanter Areale wie Gesicht, Hals, Hände, Füße oder Genitalregion.
- Ausgeprägte psychische Belastung
- Erlebte Stigmatisierung
- Mangelnde Selbstakzeptanz
- Hohe Gesamtbelastung durch soziale, psychologische, körperliche oder finanzielle Faktoren. Validierte Instrumente wie der Dermatology Life Quality Index (DLQI) oder die Vitiligo Impact Patient Scale (VIPs) können zur Objektivierung herangezogen werden.
Minor‑Kriterien, mindestens zwei erforderlich für die Höherstufung:
- Dunklerer Hauttyp
- Jüngeres Alter (Kinder und Jugendliche <18 Jahre)
- Befall der Kopfhaut oder Gesichtsbehaarung
- Erhöhtes Sonnenbrandrisiko in depigmentierten Arealen
- Einschränkungen im beruflichen oder schulischen Alltag
- Empfundener Verlust persönlicher oder kultureller Identität, z. B. bei Patient:innen mit dunklem Hauttyp
Bei rasch progredienter Vitiligo sollte unabhängig vom BSA‑Wert grundsätzlich von einer schweren Erkrankung ausgegangen werden.
Die Konsensusgruppe definiert zudem ein Rezidiv als erneuten Pigmentverlust in zuvor repigmentierten Arealen nach mindestens drei Monaten Stabilität, unabhängig davon, ob die Repigmentierung spontan oder therapeutisch erzielt wurde.
Durch diese standardisierten Kriterien für Schweregrad und Rezidive schafft die Konsenserklärung eine Grundlage für die Entwicklung klarer Leitlinien und klinischer Standards, einschließlich der Indikationsstellung für systemische Therapien wie JAK‑Inhibitoren. Darüber hinaus können die Definitionen die Vergleichbarkeit klinischer Studien verbessern und die Durchführung von Wirksamkeitsanalysen über verschiedene Studien hinweg erleichtern.