Nach einem Ministerratsbeschluss sollen ausgewählte Schutzimpfungen künftig auch in öffentlichen Apotheken verabreicht werden können. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass speziell geschulte Apotheker:innen ab Frühjahr 2027 bestimmte Totimpfstoffe an Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr applizieren dürfen.
Gesundheitsministerin Korinna Schumann bezeichnete die Maßnahme als wichtigen Schritt für einen niederschwelligen Zugang zu Schutzimpfungen. Künftig sollen sich Menschen in jener Apotheke impfen lassen können, in der sie den Impfstoff erworben haben. Zusätzliche Wege und organisatorische Hürden würden häufig dazu beitragen, dass empfohlene Impfungen nicht wahrgenommen werden. Apotheken könnten daher als wohnortnahe Anlaufstellen die Impfversorgung ergänzen.
Geplant ist zunächst die Verabreichung von Impfstoffen gegen FSME, Hepatitis B sowie Kombinationsimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis, einschließlich entsprechender Präparate mit Poliomyelitis-Komponente. Voraussetzung ist eine gesetzlich geregelte Impfausbildung mit Prüfung. Jede Impfung muss dokumentiert und im elektronischen Impfpass erfasst werden.
Mit der Maßnahme verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Zugang zu Schutzimpfungen zu erleichtern und die Durchimpfungsraten zu erhöhen. Verwiesen wird dabei auf Erfahrungen aus 19 europäischen Ländern, darunter Deutschland, in denen Apotheker:innen bereits Impfungen durchführen. Das Nationale Impfgremium war laut Gesundheitsministerium eng in die Ausarbeitung des Modells eingebunden.
Nicht alle Personengruppen sollen für Impfungen in Apotheken infrage kommen. Ausgenommen sind unter anderem Kinder unter 14 Jahren, Schwangere sowie Personen mit erhöhtem Impfrisiko oder Verdacht auf eine akute Erkrankung. Für die Beurteilung der Impfeignung sollen definierte Kriterien gelten.
Die Bundesregierung betont, dass die Umsetzung an klare Qualitätsanforderungen, dokumentierte Ausbildungsstandards und eine schrittweise Einführung geknüpft wird. Details zur Finanzierung und Impfstofflogistik befinden sich noch in Ausarbeitung.
Kritik kommt von der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Deren Präsident Johannes Steinhart bezeichnete die geplante Ausweitung des Impfangebots auf Apotheken als Themenverfehlung. Aus Sicht der Ärztekammer wären Maßnahmen zur Steigerung der Impfbereitschaft, etwa strukturierte Erinnerungssysteme über den e-Impfpass oder eine Optimierung der Impfstoffversorgung, zielführender. Zudem verweist die ÖÄK auf das bestehende Netz an impfenden Ärzt:innen, Schulärzt:innen, Betriebsärzt:innen und arbeitsmedizinischen Einrichtungen.
Darüber hinaus betont die Ärztekammer die Anforderungen an impfende Ärzt:innen, darunter Hygienestandards, geeignete Räumlichkeiten, die Prüfung der Impftauglichkeit sowie die Nachbeobachtung nach der Impfung. Offene Fragen sieht sie insbesondere bei der Organisation der Nachbeobachtung, dem Management seltener akuter Impfreaktionen und der Beurteilung der Impftauglichkeit in Apotheken. Zudem verweist die Standesvertretung auf bestehende Probleme bei der Impfstoffversorgung, etwa Verzögerungen bei Influenza-Impfstoffen, und fordert eine Stärkung bestehender Strukturen.
Die Österreichische Apothekerkammer begrüßt den Gesetzesentwurf hingegen ausdrücklich. Nach ihrer Einschätzung können Apotheken aufgrund ihrer hohen Erreichbarkeit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Durchimpfungsraten leisten und auch Menschen erreichen, die bisher Impfangebote nicht genutzt haben. Nach Angaben der Kammer gibt es täglich bis zu 600.000 persönliche Kontakte in österreichischen Apotheken.
Gleichzeitig betrachtet die Apothekerkammer den Entwurf lediglich als ersten Schritt und fordert mittelfristig die Freigabe aller Totimpfstoffe für die Verabreichung in Apotheken. Insbesondere die Influenza-Impfung sollte ihrer Ansicht nach in das Angebot aufgenommen werden. Als Vorbilder nennt sie internationale Erfahrungen, etwa aus Portugal, wo nach Einführung von Impfungen in Apotheken die Influenza-Durchimpfung deutlich gestiegen sei.
Kritik an der Qualifikation impfender Apotheker:innen weist die Kammer zurück. Die Ausbildung sei gemeinsam mit internationalen Expert:innen entwickelt worden und umfasse neben Immunologie, Impfstoffen und Impftauglichkeit auch praktische Schulungen zur Impftechnik sowie Erste-Hilfe- und Notfallmanagement. Nach Angaben der Apothekerkammer haben bereits mehr als 3.000 Apotheker:innen die entsprechende Ausbildung absolviert.