- Es werden über die verschiedensten Kanäle Patient:innen gebeten, sich zu vergewissern, ob Ordinationen geöffnet sind bzw. nur bei absoluter Notwendigkeit Krankenhäuser aufzusuchen.
- Außerdem werden alle geplanten Krankentransporte (außer Dialysen) ausgesetzt.
- Angestellte können der Arbeit aufgrund eines Elementarereignisses fernbleiben, wenn:
- sie alles Zumutbare unternommen haben, um am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn am Arbeitsweg Gefahr für Leib und Leben besteht, ist dies nicht zumutbar.
- Betreuungspflichten bestehen, die durch niemand anderen übernommen werden können (Stichwort: Schulschließung).
- das eigene Eigentum bzw. das Eigentum der familienengsten Personen gesichert werden muss.
- der/die Angestellte bei einer (freiwilligen) Blaulichtorganisation tätig ist und bei einem Großschadenereignis gebraucht wird.
→ In all diesen Fällen ist der/die Arbeitgeber:in so schnell als möglich zu informieren. Es muss kein Urlaub genommen werden und es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Derzeit (Stand 11:30 Uhr) sind die meisten Kliniken und Pflegezentren in Betrieb, einige wie z.B.: das Pflege- und Betreuungszentrum St. Pölten sind selbst betroffen und sind mit der Behebung von Schäden beschäftigt. Die Akutversorgung ist aber durch Bündelung der Kräfte, Unterstützung durch Personal, das frei hätte und Absagen einiger Termine gewährleistet.
Sie sind selbst betroffen und müssen Ihre Praxis schließen oder führen eingeschränkten Betrieb? Bitte melden Sie dies Ihrer ÄK (für NÖ: stf@arztnoe.at)
Sie wollen Ihr Hilfe anbieten? Melden Sie sich bei der lokalen Rettungsdienststelle, lokalen Feuerwehr oder in der WhatsApp-Gruppe "ARZT NOE HOCHWASSER 2024" → QR-Code bei Klick auf Link auf der Seite ganz unten: https://www.arztnoe.at/fuer-aerzte/news-details/hochwasserkatastrophe-2024