Hausärzt:in 09/2024

Grippe: Impfstoffe ab 9. September 2024 bestellbar

Die Ärztekammer für Wien informiert in einem aktuellen Schreiben, dass Grippeimpfstoffe im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms ab 9. September verfügbar sind. 

Ab 9. September können Grippe-Impfstoffe im e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bestellt werden. Für spätestens Anfang Oktober 2024 wurde der Start der Auslieferung angekündigt.

Die Impfstoffe werden primär in die Ordination ausgeliefert. Es wird empfohlen, Impftermine erst dann zu vergeben, wenn der Impfstoff eingetroffen ist. Bei der Bestellung und Zustellung sollte unter anderem Folgendes beachtet werden:

  • Im e-Impfshop sollte eine Kalenderwoche ausgewählt werden, in der freie Zustellkapazitäten verfügbar sind.
  • Der Zusteller:in sollen mehrere mögliche Zeitfenster gegeben werden: Für die Annahme der Lieferung sollten drei Tage mit jeweils durchgehender Öffnung von mindestens vier Stunden geplant werden. Von der Zusteller:in erhält man ein Terminaviso per SMS, weshalb im e-Impfshop bei den Kontaktdaten die Handynummer der Person anzugeben sind, die sich in der Ordination um die Entgegennahme des Impfstoffs kümmert.
  • Die Mindestbestellmenge beträgt pro Impfstoff und Bestellung 20 Impfdosen. Die Höchstmenge ist im e-Impfshop festgelegt. Benötigt man größere Mengen, kann man die ÖGK per E-Mail unter aerzteimpfprogramm@oegk.at kontaktieren.
  • Der Impfstoff soll nach Möglichkeit in 10er-Tranchen bestellt werden und so, dass die Ordination mit möglichst wenigen Anlieferungen auskommt. Lagerkapazitäten und die Vermeidung von Verwurf sollte man dabei bedenken.
  • Alternativ ist auch eine Zustellung an eine Apotheke möglich.

Der nasale Lebendimpfstoff Fluenz kann ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verabreicht werden. Es werden zwei Chargen erwartet:

  • Charge 1 ist haltbar bis 17. Dezember 2024, 
  • die Haltbarkeit von Charge 2 endet mit 17. Jänner 2025.

Weitere Informationen zum Ablauf des Öffentlichen Impfprogramms Influenza finden Sie im Schreiben der Ärztekammer und im Info-Blatt der ÖGK.