Hausärzt:in 05/2025
Ärzt:in Assistenz 03/2024

Gesundheits-Apps auf Rezept?

Übernehmen Krankenversicherungen die Kosten von Gesundheits-Apps? 

Telemedizinische Behandlungsformen, wozu auch Gesundheits-Apps gehören, sollen helfen, die Herausforderungen durch steigende Kosten und Fachkräftemangel zu bewältigen. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig in der Krankenbehandlung, der Rehabilitation oder im Pflegebereich. Die meisten Gesundheits-Apps kosten € 120-2.000, vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Krankenversicherungen die Kosten teilweise übernehmen.

Klare gesetzliche Regeln fehlen, doch auf allgemeine Rechtslage ist eine Kostenübernahme nicht ausgeschlossen, so haben Versicherte Anspruch auf Heilbehelfe (§ 137 ASVG). Auch Gesundheits-Apps können grundsätzlich als solche qualifiziert werden. Es ist jedoch Voraussetzung, dass die App ärztlich verordnet wird und ihr Einsatz zweckmäßig ist. Dafür ist eine ausreichende wissenschaftliche Erprobung und Anerkennung in der Fachwelt notwendig, die derzeit noch nicht immer gegeben ist. Über Auswahl der App und medizinischer Notwendigkeit entscheiden die Ärzt:innen. Werden die Apps in einem pflegerischen Kontext genutzt, können Kostenzuschüsse für Hilfsmittel (§ 154 ASVG) beantragt werden.

Trotz Erstattungsfähigkeit führt die aktuelle Rechtslage zu erheblicher Unsicherheit, insbesondere was die Einordnung als Heilbehelf/Hilfsmittel oder die Beurteilung der Zweckmäßigkeit betrifft. Die eHealth-Strategie des Gesundheitsministeriums nennt als mittelfristiges Ziel (2024-2026) die Etablierung eines einheitlichen Bewertungsprozesses für digitale Gesundheits- und Pflege-Apps und in weiterer Folge, bei klarem Nutzen, deren Einführung in die Gesundheitsversorgung.