So ist es zumindest in der Gesetzesnovelle verankert, welche kürzlich von Gesundheitsausschuss, National- und Bundesrat befürwortet wurde. Sie tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Wie sieht diese Novelle der Ausbildungsordnung – zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt – aus? Sie wird über die nächsten fünf Jahre als Übergangsperiode bis zum 1. Juni 2030 schrittweise erweitert und ab dann insgesamt fünf Jahre dauern.
Die Novelle besteht aus einer neunmonatigen Basisausbildung, 33 Monaten Sonderfach-Grundausbildung und schließlich der Lehrpraxis, welche ebenso über die nächsten Jahre kontinuierlich verlängert wird (sechs bis 24 Monate). Ärzt:innen, die bereits vor dem 1. Juni 2025 die Ausbildung in Allgemeinmedizin begonnen haben, können dann wählen, ob sie in der nach derzeitigem Recht geltenden Ausbildung bleiben oder in die neue Fachausbildung wechseln.