Im Juli fand ein bedeutendes Gespräch im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz statt. Obwohl das Treffen auf Augenhöhe und in konstruktiver Atmosphäre geführt wurde, blieb eine verbindliche Zusage zur Eintragung der medizinischen Assistenzberufe – insbesondere der Ordinationsassistenz – in das Gesundheitsberuferegister bis Jahresende leider aus. Die Pläne des Ministeriums sehen vor, alle noch nicht erfassten Gesundheitsberufe gesammelt in das Register aufzunehmen – ein grundsätzlich begrüßenswerter Ansatz, der jedoch keinen klaren Zeitrahmen für unsere konkreten Anliegen erkennen lässt. Als Berufsverband haben wir unsere zentralen Forderungen erneut nachdrücklich bekräftigt:
- Eintragung der Ordinationsassistenz in das Gesundheitsberuferegister bis Ende 2025. Damit erwarten wir einerseits mehr Transparenz für unsere Patientinnen und Patienten, die darauf vertrauen können, von hervorragend geschultem Personal in den Ordinationen betreut zu werden. Andererseits soll die Ordinationsassistenz als unverzichtbarer Gesundheitsberuf und tragende Säule unseres Gesundheitssystems stärker in der öffentlichen Wahrnehmung verankert werden.
- Reform unseres Berufsgesetzes zur Anpassung an zukünftige Anforderungen. Unser Berufsbild wird sich – nicht zuletzt durch den zunehmenden Einsatz von Technologie und Künstlicher Intelligenz – in naher Zukunft erheblich verändern. Ein modernes Berufsgesetz muss dieser Entwicklung Rechnung tragen. Ein Beispiel: KI-gestützte Telefonassistenten, die Terminvergaben übernehmen, zwischen Akut- und Vorsorgeterminen unterscheiden können und Medikamentenanforderungen direkt ins Ordinationssystem übermitteln, sind bereits käuflich erhältlich – und laut Angaben einiger Ärzt:innen auch sehr zuverlässig im Einsatz.