Hausärzt:in 06/2024

Jugendpsychiatrie: Patient:innen dürfen künftig bis 25 behandelt werden

Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von Kinder- und Jugendpsychiater:innen und Kinderärzt:innen weiterbehandelt werden. Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärzt:innen ermöglicht eine Weiterbehandlung bis zum 25. Geburtstag. 

Durch eine Novelle der Ärzt:innenausbildungsordnung, die mit heute (15.05.) in Kraft tritt, wird das Aufgabengebiet für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie psychotherapeutische Medizin erweitert. Junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen können auch nach ihrem 18. Geburtstag weiter durch pädiatrische Fachärzt:innen betreut werden. Die Übergangszeit endet mit 25 Jahren. Eine Parallelbetreuung ist möglich.

"In Zukunft müssen Jugendliche nicht mehr direkt mit der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln. Gerade bei längeren psychischen Erkrankungen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:in und Ärzt:in wichtig. Hart erarbeitete Behandlungserfolge dürfen nicht aufgrund des Geburtsdatums plötzlich gefährdet werden", erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Die neue Regelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. Die Behandlung erfordert das besondere Wissen von Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder psychotherapeutischer Medizin. Sie behandeln ihre jungen Patient:innen oft über viele Jahre. Nun können sie sie dabei unterstützen, nach Erreichen der Volljährigkeit neue Vertrauensverhältnisse aufzubauen. Einen individuell angepassten Übergang und die bestmögliche psychosoziale Versorgung wird für Betroffene durch die Neuregelung ermöglicht. Die Novelle wurde per Verordnung kundgemacht.

"Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärzt:innen aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen. Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen", so Rauch.