Das Gesetz soll Hersteller motivieren, unverzichtbare Arzneimittel zu produzieren, und dies möglichst in der EU. Laut BASG gibt es aktuell bei über 500 Medikamenten Lieferengpässe.
Das neue Gesetz sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber nicht automatisch dem günstigsten Unternehmen den Zuschlag erteilen, sondern dass Hersteller, die wesentliche Produktionsschritte innerhalb der EU durchführen, bevorzugt werden. Außerdem sollen für kritische Arzneimittel mehrere Hersteller den Zuschlag bekommen, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu verringern.
Die Vergabe von Fördermitteln an Unternehmen soll künftig an eine Lieferverpflichtung und die Priorisierung des europäischen Markts gebunden werden. Die EU will außerdem, dass die Mitgliedstaaten Genehmigungsverfahren, die zu mehr Produktion von kritischen Medikamenten führen, deutlich beschleunigen.
Als letztes Mittel bei Engpässen soll es der EU möglich sein, eine Umverteilung von Beständen zwischen Mitgliedstaaten anzuordnen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, aus Mitteln des EU-Haushalts eine EU-Arzneimittelreserve für kritische Medikamente anzulegen. Die Europäische Kommission und die EMA stufen auf einer Liste kritischer Arzneimittel Präparate ein, die für die Gesundheitsversorgung als unverzichtbar gelten. Dazu zählen etwa Antibiotika, Insulin und Impfstoffe.
Des weiteren sollen andere EU-Gesetze künftig daraufhin überprüft werden, ob sie dem Ziel der Arzneimittelversorgungssicherheit entgegenstehen. Hier hatte die Kommunale Abwasserrichtlinie in den vergangenen Monaten für großen Unmut in der Industrie gesorgt, da sie den Herstellern neue Kosten für eine weitere Klärstufe auferlegt.
Nach der nun erfolgten Abstimmung geht das Gesetz in die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und der Kommission. Mit einer endgültigen Einigung wird noch vor dem Sommer gerechnet.