In Österreich ausgestellte elektronische Rezepte können seit 25. Februar 2026 erstmals in einem anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staat eingelöst werden. Zum Start gibt es den Service zwischen Österreich und Tschechien, weitere Länder folgen schrittweise. Ab 2029 wird das EU-Rezept in allen EU-Staaten verpflichtend verfügbar sein.
Gesundheitsministerin Korinna Schumann sagt dazu: "Damit profitieren Patient:innen erstmals spürbar vom europäischen Gesundheitsdatenaustausch. E-Rezepte können künftig im EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den Ärzt:innen wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung – sicher, datenschutzkonform und freiwillig".
Das EU-Rezept soll die Medikamentenversorgung für Menschen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, erleichtern und erlaubt den Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten. Dadurch können laufende Therapien unkompliziert fortgesetzt werden. Österreichische Apotheken können zudem e-Rezepte aus teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten abrufen und Medikamente abgeben, sofern diese zugelassen und verfügbar sind.
Patient:innen müssen sich in der Apotheke im Partnerland mit einem gültigen Ausweis, etwa mittels eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises, ausweisen. Die Apotheker:innen rufen das EU-Rezept elektronisch ab und können das Medikament, sofern es verfügbar und zugelassen ist, abgeben. Im Ausland gilt das EU-Rezept in der Regel als Privatrezept. Die Kosten sind zunächst selbst zu tragen und können anschließend bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Die Teilnahme am EU-Rezept ist in der Pilotphase freiwillig. Voraussetzung ist das Einverständnis zur Teilnahme (Opt-in) der in Österreich wohnhaften oder versicherten Patient:innen, das vor der erstmaligen Nutzung abgegeben und jederzeit widerrufen werden kann.
In den kommenden Wochen wird auch die EU-Patientenkurzakte verfügbar sein. Sie ermöglicht Ärzt:innen in Österreich, bei Bedarf eine standardisierte medizinische Zusammenfassung von Patient:innen aus anderen MyHealth@EU-Staaten, zum Start Tschechien, abzurufen.
Wichtige Informationen wie Allergien, Vorerkrankungen oder Dauermedikationen stehen dadurch rasch zur Verfügung – insbesondere im Notfall oder bei ungeplanten Behandlungen und auch wenn Sprachbarrieren bestehen. Die Gefahr von Doppeluntersuchungen oder Fehlbehandlungen soll reduziert werden, und bestehende Erkrankungen, Allergien oder Dauermedikationen müssen nicht jedes Mal neu erklärt werden.