Hausärzt:in 04/2024

Österreich begrüßt einheitlichen EU-Gesundheitsdatenraum, Datenschutz hat höchste Priorität

In Brüssel finden derzeit die finalen Verhandlungen zur Schaffung des Europäischen Gesundheitsdatenraums statt, um einheitliche Rahmenbedingungen innerhalb der EU für den Umgang mit Gesundheitsdaten festzulegen. Österreich setzt sich dabei seit Beginn der Gespräche für höchste Datenschutzstandards ein, heißt es in einer Aussendung des Sozialministeriums. 

Gesundheitsminister Johannes Rauch hebt dabei hervor, dass das Vertrauen in die verantwortungsvolle Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten von entscheidender Bedeutung sei. Daher fordert Österreich die Möglichkeit für Patient:innen, der Nutzung ihrer Daten durch ein Opt-Out-System zu widersprechen. Diese Position würde das Bestreben widerspiegeln, die Autonomie und Privatsphäre der Bürger:innen zu schützen. Um die volle Wahlfreiheit zu gewährleisten, sollen Bürger:innen das Recht erhalten, sowohl der Primär- als auch der Sekundärnutzung ihrer Gesundheitsdaten zu widersprechen ("opt-out”). Diese Möglichkeit kommt in Österreich bereits bei der Nutzung der ELGA zur Anwendung. Rund 3% der Versicherten machen davon aktuell Gebrauch.

Nichtsdestotrotz werde der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) voraussichtlich eine Reihe von Vorteilen für das österreichische Gesundheitswesen bringen. Durch einheitliche Regeln und Standards werde der Zugang zu Gesundheitsdaten für die Versorgung der Patient:innen und die medizinische Forschung erleichtert. Dies könne wiederum zu einer verbesserten Qualität der medizinischen Versorgung und beschleunigten Fortschritten in der Medizin führen.

Bei einem Beschluss ist mit einem Inkrafttreten bis Ende 2024 zu rechnen. Die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums in Österreich soll sich dabei auf vorhandene Infrastrukturen wie die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) stützen. Für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten wird eine Zugangsstelle bei der Gesundheit Österreich GmbH eingerichtet, um Anträge von Wissenschaftler:innen für Forschungsprojekte zu bearbeiten.

Vonseiten der Gesundheit Österreich GmbH begrüßt man das Vorhaben eines Europäischen Datenraums. So bringe der EHDS für die Bürger:innen einen besseren Zugang zu Gesundheitsdaten, mehr Forschung und Innovation und evidenzbasierte Gesundheitspolitik. Jede:r könne jedoch sowohl der Primär- wie auch der Sekundärnutzung widersprechen, bestimmte Zwecke würden grundsätzlich abgelehnt und der Rahmen der Datenschutzgrundverordnung gelte weiterhin.

Sozialministerium