Hausärzt:in 06/2024

OPG übt Kritik: Voraussetzungen für spezialisierte Ausbildung fehlen immer noch

Pflegeberufsangehörige warten seit Jahren auf entsprechende Qualifikationsprofile und die dafür erforderliche Verordnung des Gesundheitsministeriums. Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) fordert die verantwortliche Gesundheitspolitik zum Handeln auf, um die Voraussetzungen zu schaffen, damit die im GuKG beschlossene Spezialisierung umgesetzt werden kann.

Die Pflege und Begleitung von Menschen mit einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung sowie die Betreuung der Angehörigen erfordert von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) besondere Fähigkeiten und Qualifikationen. Das Ziel ist eine Verbesserung der Lebensqualität der Patient:innen und Angehörigen durch Prävention und Linderung von Leiden, Schmerzen und anderen belastenden Ereignissen physischer, psychischer, sozialer, kultureller und spiritueller Natur. Erweiterte pflegerische, medizinische – aber auch kommunikative, organisatorische und ethische Kenntnisse, sind dafür Voraussetzungen, die über die generellen Diplompflege-Curricula hinausgehen. Dazu gehören eine vorausschauende Planung zur Erfassung und Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse für die letzte Lebensphase ("Advance Care Planning"), die Mitwirkung beim Einsatz medikamentöser und nicht-medikamentöser Therapien, die Beratung und Schulung der Palliativpatient:innen und deren Angehörigen, die Mitwirkung in der umfassenden multiprofessionellen Versorgungsplanung oder der Beistand in der Auseinandersetzung mit Krankheit, Abschied, Sterben und Tod.

Bereits 2017 hat das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) mit einer Novelle dem erhöhten Anforderungs- und Qualifikationsbedarf Rechnung getragen und eine Spezialisierung für DGKP im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung eingeführt (§ 22b GuKG). In den Erläuterungen zum Gesetz sei festgehalten, dass die Ausbildung und Ausübung der neuen Spezialisierung "erst nach Erlassung von Durchführungsbestimmungen einschließlich Festlegung von Qualifikationsprofilen möglich sein werden." Auf die im Gesetz angekündigte Erlassung entsprechender Durchführungsbestimmungen "warten wir sieben Jahre später immer noch", so Dr. Michael Halmich, Jurist und Ethikberater, der als Rechtsbeistand in den Vorstand der OPG kooptiert wurde. "Bis heute kann die gezielte Ausbildung für diese Spezialisierung nicht erfolgen, da neben den Durchführungsbestimmungen auch die dafür notwendigen Qualifikationsprofile seitens des Gesundheitsministeriums fehlen." Eine Arbeitsgruppe der OPG hat unmittelbar nach Inkrafttreten der GuKG-Novelle Qualifikationsprofile für die Spezialisierung der Pflege in der Hospiz- und Palliativversorgung im Detail erarbeitet und als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt. 

Gemäß den Qualitätskriterien zum Hospiz- und Palliativfondsgesetz wird empfohlen, dass zumindest 50 % der DGKP in den Hospiz- und Palliativeinrichtungen zusätzlich zur Berufsausbildung über eine entsprechende Spezialisierung laut GuKG verfügen sollten. Die akademische Graduierung zum Master of Science in Palliative Care oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss wird alternativ empfohlen.