Während es in Hotels und Spitzenrestaurants selbstverständlich ist, dass bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung eine Gebühr fällig wird, ist dieses Vorgehen kassenärztlichen Arztpraxen noch neu, aber im Sinne der Sensibilisierung notwendig.
Patient:innen müssen im Vorfeld über die Möglichkeit eines Ausfallshonorars informiert werden – sei es durch einen Aushang, durch einen Hinweis auf der Website oder bereits bei der Terminvereinbarung. Die Kurie empfiehlt die Verrechnung eines Ausfallshonorars, wenn Arzttermine nicht wahrgenommen und nicht rechtzeitig storniert werden. Zur Höhe des Ausfallshonorars gibt es keine Empfehlung, dies liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte, sollte aber angemessen sein. Kann ein Termin kurzfristig nachbesetzt werden, sollte dies bei der Höhe berücksichtigt werden. Sollte das Ausfallhonorar nicht bezahlt werden, besteht die Möglichkeit einer Mahnung und in weiterer Folge einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung. Die entstehenden Kosten trägt in diesem Fall die säumige Person.