Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) informiert, dass eine weitere Lieferung des Herpes-Zoster-Impfstoffs früher als ursprünglich geplant erfolgt ist. Seit der vergangenen Woche können niedergelassene, impfende Einrichtungen den Impfstoff wieder über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bestellen.
Aufgrund der Auslieferung in Tranchen kann es vorübergehend zu regional bzw. einrichtungsabhängig unterschiedlichen Verfügbarkeiten kommen.
Im Regelfall soll die zweite Dosis im Abstand von 2 bis 6 Monaten nach der Erstimpfung verabreicht werden. Bei lieferbedingten Verzögerungen kann das Intervall überschritten werden; die zweite Dosis sollte in diesem Fall ehestmöglich nachgeholt werden.
Zur Sicherstellung einer breiten Versorgung wird zu Beginn eine garantierte Bestellmenge pro impfender Einrichtung bereitgestellt. Anspruchsberechtigt sind niedergelassene Ärzt:innen, Ambulatorien, Arbeitsmediziner:innen bzw. arbeitsmedizinische Zentren sowie Krankenhäuser, Rehabilitations- und Kuranstalten. Diese garantierten Kontingente stehen etwa eine Woche im e-Impfshop zur Verfügung. Anschließend werden, sofern weiterhin Impfstoff verfügbar ist, zusätzliche Mengen mit definierten Bestelllimits freigegeben.
Eine weitere größere Lieferung von Herpes-Zoster-Impfstoff ist spätestens für den Sommer vorgesehen.
Seit November 2025 ist die Herpes-Zoster-Impfung im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms für Personen ab 60 Jahren sowie für definierte Risikogruppen kostenfrei verfügbar. Weitere Informationen zur Impfung finden Sie hier.