Hausärzt:in 04/2024

Gesundheitsreform: Fachärzt:in für Allgemeinmedizin kommt, Apothekenöffnungszeiten werden gelockert

Die österreichische Regierung setzt ihre Bemühungen zur Verbesserung des Gesundheitssystems fort. Die entsprechende Novelle des Apothekengesetzes sowie des Ärztegesetzes wurde heute im Nationalrat per Initiativantrag eingebracht.

Darin vorgesehen ist eine neue Ausbildung zur Fachärzt:in für Allgemein- und Familienmedizin. Diese umfasst eine neunmonatige Grundausbildung und 51 Monate fachärztliche Ausbildung, also insgesamt fünf Jahre. Das Gesetz soll bis Ende Februar beschlossen werden.

Zusätzlich wurde im Zuge einer Gesetzesnovelle eine langfristige Lösung für ukrainische Ärzt:innen im Ärztegesetz geschaffen. Diese haben vier Jahre Zeit, um eine Nostrifikation abzuschließen und können in dieser Zeit bereits unter Aufsicht in Österreich ärztlich tätig sein.

Eine weitere Initiative betrifft eine grundlegende Reform des Apothekengesetzes. Künftig dürfen einfache Gesundheitstests wie Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben durchgeführt werden. Weiters können die Öffnungszeiten von bisher 48 auf 72 Stunden pro Woche ausgeweitet werden. Somit können Apotheken werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten zu betreiben. Die Anzahl der Filialapotheken wird von einer auf maximal drei erweitert.

Gleichzeitig wurde eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht für Arzneimittel für Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel eingeführt, um eine laufende Dokumentation der Bestände zu ermöglichen. 

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz