Hausärzt:in 04/2024

Masern: Erhöhte Aktivität in Wien

In einem Schreiben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien an die Ärztekammer Wien wird zur Kenntnis gebracht, dass es aktuell zu einem vermehrten Auftreten von Masern-Fällen in Wien kommt.

Seit 01. Jänner 2024 wurden dem Gesundheitsdienst der Stadt Wien 24 bestätigte Masern-Fälle gemeldet, davon alleine 11 in der vergangenen Woche. Die Epidemievorsorge des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien weist deshalb auf folgendes Vorgehen hin:

  • Personen mit möglichen Masern-Symptomen (Fieber, Husten, Schnupfen, Konjunktivitis und Exanthem) sollten räumlich getrennt werden und sich nicht gemeinsam mit anderen Personen im Wartebereich einer Ordination oder Ambulanz aufhalten. Betroffenen Personen wird dringend empfohlen, eine FFP-2 Maske oder Mund-Nasen-Schutz (bei Kindern) durchgehend zu tragen. Bei passenden Symptomen ungeachtet von Alter bzw. Impfschutz sollte an eine Masern-Erkrankung gedacht werden. Zuletzt traten Infektionen auch bei älteren Personen über 60 Jahre auf als auch bei bereits geimpften Personen.
  • Bei jedem klinischen Verdacht auf Masern ist primär ein Virusnachweis (PCR bzw. Virusisolierung) zu veranlassen. Dafür eignet sich folgendes Probenmaterial: Rachenabstrich, Harn, Zahntaschenspülflüssigkeit (ca. 2–5 ml physiologische Kochsalzlösung oder Wasser durch die Zahnreihen pressen und danach in ein Transportgefäß ausspucken lassen)
  • Schon im Verdachtsfall sind Masern zu melden. Masern sind meldepflichtig (und zwar im Verdachts-, Erkrankung- und Todesfall). Eine umgehende Meldung ist bereits im Verdachtsfall von großer Wichtigkeit, um die Infektionskette unterbrechen zu können und eine ehestmögliche Kontaktpersonenidentifizierung zu ermöglichen.
  • Der Immunstatus der Patient:innen und Mitarbeiter:innen sollte überprüft werden. Bei fehlendem Schutz sollte eine Impfung ehestmöglich nachgeholt werden.