Röteln

Arzt hält Röteln-Impfung in der Hand
Der einzige wirkungsvolle Schutz gegen Röteln ist die im Mutter-Kind-Pass vorgesehene Impfung.
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Röteln ist eine "klassische" Kinderkrankheit, die in 50 % der Fälle ohne Symptome verläuft. Häufig kann sie daher übersehen werden. 

Medizinische Expertise

Peter Voitl

Prim. MedR. Ass.-Prof. DDr. Peter Voitl, MBA

Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Donau-City-Straße 1, 1220 Wien
www.kinderarzt.at
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Treten Symptome bei Röteln auf, so kann es 2 bis 3 Wochen nach Ansteckung zu hellroten, linsengroßen Hautrötungen im Gesicht kommen. Die Begleitbeschwerden ähneln der Grippe: Kopfschmerzen, Fieber und Husten sind häufig. Vor allem Kinder und Jugendliche sind von der Infektion betroffen. Daher ist es wichtig, insbesondere wenn man viel auf Reisen ist, auf einen entsprechenden Impfschutz zu achten. Die Nicht-Behandlung der Erkrankung kann vor allem bei ungeschützten Schwangeren negative Folgen haben: Eine Infektion mit dem Rötelvirus kann zu schweren Missbildungen, zu Herzfehlern oder Taubheit des Babys führen. Der Österreichische Impfplan sieht diesen Schutz im Mutter-Kind-Pass vor.

Während in Österreich die Fallzahlen im Jahre 2018 mit 8 gemeldeten Rötelfällen weiterhin sinken, gab es in Polen mehr als 430 Rötel-Fälle. Europaweit erkrankten knapp 10.000 Menschen an der hoch ansteckenden Infektionskrankheit. Gefährdet sind vor allem Kinder zwischen 6 und 10 Jahren und Jugendliche. Eine einmal durchgemachte Rötelinfektion schützt lebenslang vor einer Neuinfektion.

Röteln werden von einem Virus aus der Familie der Togaviridae übertragen. Von diesem Virus liegen 2 Stämme mit insgesamt 13 Genotypen vor, die Rückschluss auf die Übertragungswege ermöglichen. Der Mensch ist der einzig mögliche Überträger des Virus. Die Infektion erfolgt durch Husten oder Niesen, das Virus befällt in der Folge die Schleimhaut der oberen Atemwege, vermehrt sich in Zellen in der Nase, im Rachen und im lymphatischen Gewebe. Bei Schwangeren dringt er über die Plazenta ein und schädigt das Ungeborene.

Die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch von Röteln (Inkubationszeit) beträgt 14 bis 21 Tage. Die Übertragungsgefahr beginnt schon eine Woche vor Krankheitsausbruch, eine Ansteckung ist bis zu 14 Tage nach Abklingen des Ausschlages möglich.

Erste Symptome sind hellrote, linsengroße Hautrötungen im Gesicht, die sich in der Folge über den ganzen Körper verbreiten und nach 1 bis 3 Tagen wieder verschwinden. Begleitsymptome sind häufig Kopfschmerzen, Fieber (meist nicht über 38 Grad) und Schwellung der Lymphkoten, auch Husten oder eine Bindehautentzündung können die Infektion begleiten. Die Erkrankung kann jedoch auch ohne Fieber verlaufen. Bei einer Kombination aus den Symptomen Ausschlag und Fieber ist in jedem Fall eine ärztliche Diagnose wichtig. Je älter der Betroffene, desto eher treten in der Folge Mittelohrenentzündung, Bronchitis oder Gehirnhautentzündung auf. Röteln sind schon 7 Tage vor Beginn des Ausschlags und die ersten Tage danach ansteckend.

Röteln lassen sich von anderen Krankheitsbildern schwer unterscheiden. Ausschläge können auch von Medikamenten etc. verursacht werden oder andere Erkrankungen als Ursache haben. Vor allem nicht geimpfte Jugendliche unter 15 Jahren, bei denen Verdacht auf Röteln besteht bzw. auch Erwachsene mit Hautausschlägen, die aus einem Epidemiegebiet kommen, sollten eine labordiagnostische Untersuchung durchführen lassen. Ein IgM-Antikörpernachweis, eine Blutuntersuchung oder ein Harntest gibt Aufschluss, ob eine Rötel-Infektion vorliegt. Schwangere sollten auf Nummer sicher gehen, um das Baby nicht zu gefährden. Ein erhöhtes Risiko für das Ungeborene besteht bei einer Infektion der Mutter in der Frühschwangerschaft. Daher kann bei werdenden Müttern eine Abklärung durch eine Blutuntersuchung nötig sein.

Eine Therapie gegen die Infektion ist nicht möglich, die Behandlung beschränkt sich auf Linderung der Begleitsymptome (Kopfschmerz, Fieber). Um eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden, sollte man an Röteln erkrankte Kinder isolieren. Vorsicht ist vor allem für Schwangere geboten, sie sollten mit kranken Kindern nicht in Kontakt kommen.

Eine Impfung, wie sie der Mutter-Kind-Pass vorsieht, schützt.

Die Impfung

Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes erfolgt die Immunisierung mit einem kombinierten Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erstmals ab dem 11. Lebensmonat, mindestens vier Wochen danach folgt zweite Impfung. Der kombinierte Lebendimpfstoff beinhaltet abgeschwächte Viren, die eine Immunantwort hervorrufen. Kinder, die diesen Schutz nicht haben, können ab dem 7. Lebensjahr "nachgeimpft" werden. Üblicherweise beträgt der Impfschutz 95 %, Ein 100 %-iger Schutz besteht jedoch nur nach der Auffrischungsimpfung bei Schuleintritt. Erwachsene, die keinen Impfschutz haben, können diesen bis zum 45. Lebensjahr kostenlos nachholen. Bei Mädchen ab 13 Jahren ist es günstig, den Impfschutz mithilfe eines Bluttests nachzuweisen. So kann in jedem Fall eine Infektion in einer späteren Schwangerschaft verhindert werden. Um ein Ansprechen der Impfung zu gewährleisten, sollte zum Zeitpunkt der Impfung keine fieberhafte Erkrankung vorliegen. Im Fall von Allergien sollte ein Facharzt hinzugezogen werden. Ein eine gleichzeitige Gabe von Immunglobulinen (Verabreichung z.B. bei Immunschwächen oder -defekten) kann die Wirksamkeit herabsetzen.

Vorsorge vor und in der Schwangerschaft

Ist der Schwangerschaftstest positiv, wird vom Gynäkologen ein Bluttest im Rahmen des Mutter-Kind-Passes durchgeführt. Dabei wird festgestellt, ob die werdende Mutter eine Immunität gegen Toxoplasmose und Röteln hat oder eine Syphilis- oder HIV-Infektion vorliegt. Ausschlaggebend für eine Röteln-Immunität ist der sogenannte Röteln-Titer. Bei einem Ergebnis von 1:32 liegt ausreichender Schutz vor, bei einem Wert von 1:16 oder darunter, müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Auf keinen Fall sollte die werdende Mutter Kontakt mit an Röteln erkrankten Kindern haben. Sollte dies doch der Fall sein, muss innerhalb von maximal 5 Tagen eine passive Immunisierung mit Röteln-Immunglobulin erfolgen. Damit kann eine Erkrankung verhindert werden, allerdings muss der Rötel-Titer laufend vom Arzt kontrolliert werden. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich vor einer geplanten Schwangerschaft gegen Röteln impfen lassen, vor allem, wenn Sie nicht sicher sind, ob sie die Infektionskrankheit schon einmal im Leben überstanden haben. Nur dann nämlich sind Sie lebenslänglich immun dagegen.

Nebenwirkungen

Wie bei Masern/Mumps kann es zu Rötungen der Haut an der Einstichstelle kommen. Mitunter können grippeähnliche Symptome auftreten, die jedoch wieder vergehen.

Röteln sind sehr ansteckend, daher sollte das Kind den Kontakt mit anderen Personen, die nicht geimpft, schwanger oder nicht immun sind, meiden. Wer einmal Röteln hatte, ist jedoch ein Leben lang immun gegen die Krankheit.

Bei Kindern verläuft die Infektion meist harmlos, in jedem Fall sollte Bettruhe eingehalten werden. Bei fiebrigem Infekt ist Schonung bis zum Abklingen des Fiebers nötig.


Autor:in:
Redaktionelle Bearbeitung:
Medizinisches Review:
Zuletzt aktualisiert:

28. August 2018

Erstellt am:

28. März 2014

Stand der medizinischen Information:

28. August 2018


ICD-Codes:
  • P35
  • B06

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